Der Elternrat

Leitidee

Der Elternrat will Eltern und Schule bei ihrer Zusammenarbeit unterstützen. Er setzt sich für schulische Anliegen ein und ist Ansprechpartner für andere Eltern. Er versucht, Eltern und Lehrpersonen in ihren erzieherischen Aufgaben zu unterstützen, indem er Erziehungsgrundsätze diskutiert, hinterfragt und zu ändern bereit ist. Der Elternrat ist konfessionell, politisch, kulturell unabhängig und neutral. Die Elternmitwirkung findet sowohl auf Klassenebene als auch auf Schulebene statt.

Ziele

Der Elternrat ist:

  1. Ansprechgremium für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein.
  2. Förderer von regelmässigen Kontakten und Austausch von Informationen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen sowie vom gegenseitigen Verständnis zwischen Elternhaus und Schule.
  3. Unterstützer von Aktivitäten, welche von der Schule durchgeführt werden.

Abgrenzung

Der Elternrat vertritt keine Einzelinteressen und hat keinerlei Aufsichtsfunktionen. Er hat keine Einflussmöglichkeiten auf folgende Bereiche:

  • Klasseneinteilungen, Stundenpläne etc.
  • Gruppeneinteilungen und -zuteilungen
  • Gestaltung des Unterrichts: Lehrplan, -ziele, -mittel
  • Methodisch-didaktische Entscheidungen
  • Beurteilung der Lehrpersonen, personelle Entscheidungen
  • Bewältigung individueller Schulprobleme einzelner Schüler
  • Probleme zwischen Schülern und Lehrpersonen
  • Probleme und Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Lehrpersonen

Gesetzliche Grundlage

Gestützt auf §55 des Volksschulgesetzes erlässt die Schulpflege folgendes Reglement.
(§55. „Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der Eltern. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen.“)

Rechtliche Form

Der Elternrat bildet eine einfache Gesellschaft nach OR Art. 530 ff.

Reglementsänderungen

Allfällige Reglementsänderungen werden vom Elternrat erarbeitet, von der Schulkonferenz gutgeheissen und von der Schulpflege genehmigt.

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